Änderungen der Krankenkassenverordnungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten bei der Preisverhandlung das Problem angesprochen, dass die Patienten von den Ärzten Verordnungen bekommen, die nicht von der Krankenkasse genehmigt sind. Der Taxifahrer führt dann die Fahrt durch und bekommt die Rechnung von der Krankenkasse nicht bezahlt.

Ab 01.04.2018 gibt es ein neues Verordnungsmuster:

Hier wird klar unterschieden zwischen Genehmigungsfreie Fahrten und Genehmigungspflichtige Fahrten zur ambulanten Behandlung.

Genehmigungsfrei sind Fahrten, die im Zusammenhang mit Behandlung im Krankenhaus stehen.

Genehmigungspflichtig sind Fahrten zur hochfrequentierten Behandlung. Wir sprechen hier von Serienfahrten z. B. bei Chemotherapie oder Bestrahlung.

Vor Beginn der Behandlung müssen die Fahrten genehmigt werden. Der Versicherte erhält ein Schreiben mit der Genehmigung und sollte es vorlegen können vor dem Transport.

Der weitere Grund für die Genehmigung von Fahrten zur ambulanten Behandlung ist eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung. Dies liegt vor, wenn bestimmte Einstufungen bei der Pflegeversicherung vorliegen, z. B.  ab Pflegegrad 3.

Es gibt aber auch andere Fälle bei denen eine vergleichbare Mobilitätsbeeinträchtigung mit Einschränkung länger als 6 Monate vorliegt.

Auf der derzeitigen Verordnung ist dies nicht so klar abgebildet. Die Genehmigungspflicht für bestimmte Fahrten zur ambulanten Behandlung besteht auch heute schon.

Es ist richtig, dass bei den genehmigungspflichtigen Fahrten die Verordnung vom Arzt nicht ausreicht. Die Krankenkasse muss vor dem Transport genehmigen. Nach § 6 des Rahmenvertrages 3.  ist zwischen dem Verband und den Krankenkassen geregelt, dass für Fahrten, die nach den Krankentransportrichtlinien eine Genehmigung durch die Krankenkasse vorschreiben, „hat sich der Unternehmer die Genehmigung durch den Versicherten vor Fahrantritt vorlegen zu lassen.“ Kann der Versicherte eine Genehmigung vorlegen, wird die Krankenkasse die Kosten für die Fahrt übernehmen. Kann der Versicherte keine Genehmigung der Krankenkasse vorlegen, müsste vor der Fahrt geklärt werden, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Ansonsten besteht das Risiko, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Bei der Verhandlung wurde angesprochen, dass der Taxifahrer auch telefonisch eine Genehmigung einholen kann beim Genehmigungsteam.

Wir müssten abklären, wie diese telefonische Zustimmung bei den jeweiligen Krankenkassen durchgeführt werden kann im Alltag.

Ich werde bei unserem Genehmigungsteam IKK classic nachfragen. Für die anderen Krankenkassen kann ich das Verfahren nicht abklären. Dafür muss der Verband direkt bei den anderen Kassen anfragen.

Ich werde mich melden, sobald mir die Informationen vom Genehmigungsteam vorliegen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

 

Freundliche Grüße

 

Monika Soldner

 

______________________________________________________________________

 

Gute Nachrichten – die IKK classic senkt zum 1. Mai 2018 den Zusatzbeitrag um 0,2 Prozentpunkte – und das bei gleichbleibend umfangreichen Leistungen und Services! Näheres zu unserem attraktiven Angebot unter www.ikk-classic

 

NEUE TAXIVERORDNUNG

Schreibe einen Kommentar