Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst (ASD)

Sehr geehrte Kollegen*innen,

öfters wurde in der Vergangenheit über den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst (ASD) berichtet. Die Betreuung ist Sache des Unternehmers und muss von ihm gegenüber der Berufsgenossenschaft nachgewiesen werden.

Taxiunternehmer, die Angestellte insgesamt mehr als 156 Stunden pro Jahr beschäftigen, müssen ihr Unternehmen arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Spätestens alle vier Jahren bei der Kontrolle, welche die Berufsgenossenschaft ausübt, wird der Nachweis verlangt. Kann man den Nachweis  nicht vorlegen, bekommt man für die gesamte Zeit eine Rechnung. Einige Unternehmer wurden diesbezüglich auch schon von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen angeschrieben.

Um diese Betreuung so kostengünstig wie möglich anzubieten, hat der Stuttgarter Taxiverband einen Rahmenvertrag mit der Arbeitsmedizinischen Praxis – Dr. med. Weise –Breitscheidstr. 65-70176 Stuttgart abgeschlossen. Der Verband bietet die Betreuung des Unternehmens für jeden angestellten Fahrer an.

Wir bitten alle Taxiunternehmer mit angestellten Fahrern, die ihr Unternehmen über den Verband betreuen lassen wollen, das Formular „Angaben zu meinem Taxi-/ Mietwagenbetrieb“ auszufüllen und spätestens bis zum 15.04.2024  entweder:

per Brief

an:                    Stuttgarter Taxiverband ; Karlsbader Str. 42 ; 70372 Stuttgart

oder

per Fax, Nr:      0711/552389

oder

per E-mail :      stuttgartertaxiverband@gmail.com

Der Rechnungsbetrag wird per Lastschrift erfolgen. Daher ist es notwendig, dass Sie die beigefügte Einzugsermächtigung an den Verband ausgefüllt und unterzeichnet zurücksenden.

Anschließend erhalten Sie pro Jahr eine Rechnung, die als Nachweis über die ASD-Betreuung gegenüber der Berufsgenossenschaft dient.

Im April wird der Rechnungsbetrag für die Jahre 2023 und 2024  eingezogen.

Der Verband ist verpflichtet die Liste der Unternehmen, die über ihn ASD-Betreut werden, der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Danach kann der Verband keine Betreuung für die vergangene Zeit bestätigen.